Postident muss nicht Konkurrenz angeboten werden
Donnerstag, 15. Dezember 2011 - 09:25 Uhr
Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil v. 30.11.2011, Az. VI-U (Kart) 14/11) ist die Deutsche Post nun doch nicht verpflichtet, ihren Konkurrenten der 1&1-Internet AG und 1&1 Mail & Media GmbH das Postidentverfahren anzubieten. Dies ist ein wichtiger Baustein für die identitätsgeprüfte De-Mail. Das LG Köln war noch von einer Kartellrechtswidrigkeit ausgegangen. Die Richter in Düsseldorf sahen weder Marktmachtmissbrauch noch Diskriminierung, da es noch andere Identifizierungsdienstleister gebe. Da die Revision nicht zugelassen wurde, bleibt nur die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.