Zur Bewerbung einerr E-Zigarette
Dienstag, 6. November 2012 - 12:10 Uhr
Bewerbung einer E-Zigarette als gesundheitlich unbedenklich ist unzulässig
Die Werbung für eine E-Zigarette mit "gesündere Art zu rauchen" oder "geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss" ist unzulässig. Dies hat das LG Amberg mit Urteil vom 15.10.2012 (Az. 41 HK O 303/12 - nicht rechtskräftig) entschieden. Denn das beworbene Produkt sei für einige mit der Werbung angesprochene Zielgruppen nicht bzw. nicht vorbehaltlos geeignet. (hh)