Urheberrecht: Buchhändler haftet nicht für eBook
Einmal mehr eine Erbin von Karl Valentin (Enkelin), die sich gegen die Wiedergabe eines Auszugs aus einem Sketch ("Buchbinder Wanninger" ) in dem ebook "Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige" wandte.
Geklagt wurde gegen Amazon Media in ihrer Eigenschaft als Versandbuchhändler. Das OLG München (Urteil vom 24. Oktober 2013, Az. 29 U 885/13) wies die Klage wie schon in I. Instanz das LG München ab und sah keine Haftung des Buchhändlers für Inhalte ohne Kenntnis.
Revision ist möglich. (rb)
Berichterstattung bei Spiegel-Online
Stand: 28.10.2013
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